Dembélé zu Unrecht suspendiert? BVB-Star packt die Koffer

von David Hamza - Quelle: kicker | Bild
2 min.
Ousmane Dembélé würde gerne wechseln @Maxppp

Die Beziehung zwischen Ousmane Dembélé und Borussia Dortmund hat tiefe Risse erlitten. Zu flicken sind diese wohl nicht mehr. Ein Rechtsexperte verurteilt die Vorgehensweise des BVB.

Vor knapp einer Woche blieb Ousmane Dembélé dem Training von Borussia Dortmund unentschuldigt fern, um seinen Wechsel zum FC Barcelona voranzutreiben. Die Schwarz-Gelben suspendierten den 20-Jährigen daraufhin bis auf weiteres. Dr. Frank Rybak, Justiziar der Spielergewerkschaft VdV, ordnet die Sachlage im Interview mit dem ‚kicker‘ ein. Der Rechtsexperte sieht die Freistellung seitens des BVB kritisch.

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Eine Suspendierung muss aber immer begründet sein. Das ist nur dann der Fall, wenn schutzwürdige Belange des Arbeitgebers das Beschäftigungsinteresse des Spielers überwiegen. Das vermag ich in diesem Fall nicht zu erkennen“, so Rybak, der weiter erläutert: „Als Beispiele für so etwas gelten eine ‚erhebliche Gefährdung für die Ordnung des Betriebes‘ oder die ‚Gefahr einer schwerwiegenden Vertragsverletzung‘. Beides ist nicht erkennbar. Der Umstand, dass beim Training ein bisschen Wirbel ist, reicht nicht aus. Auch nicht der Umstand, dass Kontakt mit Barcelona oder einem anderen Klub besteht. Vor allen Dingen, wenn man berücksichtigt, dass Dortmund mit Barcelona verhandelt hat. Vor den mir bekannten Fakten sehe ich keinen Grund für eine Suspendierung.“

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Rybak erkennt in Dembélés Verhalten keinesfalls eine Arbeitsverweigerung: „Laut BVB-Angaben ist er einmal nicht zum Training erschienen, das ist noch keine Arbeitsverweigerung, sondern eher ein unentschuldigtes Fernbleiben. Anscheinend konnte der Verein keinen Entschuldigungsgrund ermitteln. Das ist arbeitsrechtlich natürlich nicht in Ordnung, für diesen Tag gibt es dann auch keinen Lohn und es kann zu einer Abmahnung führen.“

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„Suspendierung nicht gerechtfertigt“

Klar ist aber auch: Der Tempodribbler meidet den Kontakt zu Vereinsverantwortlichen, kapselt sich ab. Das Mannschaftsklima beim BVB leidet folglich. Kein Grund für eine Suspendierung, meint Rybak: „Dann müsste er (der Arbeitsfrieden, Anm. d. Red.) aber auch richtig beeinträchtigt sein, dazu müsste ein Spieler zum Beispiel das Training stören, indem er häufiger Mitspieler verbal oder körperlich angreift, aber davon ist ja überhaupt nichts erkennbar. Es ist generell schnell behauptet, jemand störe die Ordnung, wenn man dann aber darüber genauer nachdenkt, bleibt nicht viel Substanz. Der Umstand, einmal beim Training gefehlt zu haben, rechtfertigt meiner Meinung nach keine Suspendierung, und auch nicht seine Äußerung, dass er gerne zu Barcelona gehen würde.“

Statt einer Suspendierung sieht Rybak andere Optionen für die Borussia: „Neben der angesprochenen Abmahnung kann der Verein eine Vertragsstrafe verhängen, sofern eine wirksame Klausel im Arbeitsvertrag steht. Maximal wäre das 1/30 eines durchschnittlichen Monatsbezuges, der Spieler hat einen Tag unentschuldigt gefehlt. Für die Zeit der Suspendierung kann man ihn nicht durch eine Vertragsstrafe sanktionieren.“

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Dembélé-Entourage packt die Koffer

Dembélé scheint derweil fest von einem Abschied aus Dortmund überzeugt zu sein. Laut ‚Bild‘ packten drei Freunde des Franzosen am Montag „zahlreiche Koffer und Taschen“ aus dessen Haus in ein Auto und machten sich aus dem Staub.

Ist Dembélé also schon auf dem Sprung nach Katalonien? Noch ist eine Einigung zwischen dem FC Barcelona und dem BVB nicht in Sicht. Die erste Offerte ( 85 Millionen plus 20 Millionen Bonuszahlungen) lehnte der Pokalsieger ab, ein zweites Angebot der Blaugrana lässt auf sich warten. Unter 150 Millionen Euro wird man Dembélé wohl nicht ziehen lassen.

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