Schalke-Protest gegen Drogba-Einsatz: Entscheidung am kommenden Mittwoch

von Martin Müller-Lütgenau
1 min.

Der Protest des FC Schalke 04 gegen die Wertung des Achtelfinal-Hinspiels der Champions League gegen Galatasaray Istanbul (1:1) wird von der UEFA am Mittwoch, den 27. Februar verhandelt. Die Verantwortlichen der ‚Knappen‘ hegen Zweifel, ob Stürmer Didier Drogba eine gültige Spielberechtigung für die Königsklasse besitzt. Gibt die Uefa dem Protest statt, könnte die Partie 3:0 für Schalke gewertet werden.

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Der 34-jährige Ivorer wechselte im Januar von Shanghai Shenhua an den Bosporus. Laut Artikel 18, Ziffer 18, des Reglements der Champions League darf ein Klub „für alle Spiele ab Achtelfinale darf höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die verbleibenden Spiele nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 1. Februar (24 Uhr) erfolgen.“ Der türkische Spitzenklub meldete Drogba auf seiner Homepage jedoch erst am 12. Februar.




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