Urteil: Kein Wiederholungsspiel nach Phantomtor

von Matthias Rudolph
1 min.

Das Urteil ist gesprochen: Die Bundesliga-Begegnung zwischen der TSG Hoffenheim und Bayer Leverkusen wird nicht neu angesetzt. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, entschied, dass die Wertung des Spiels mit 2:1 für Leverkusen bestehen bleibt. Auch Stefan Kießling erhält den Treffer, der keiner war, in der Torschützenliste gutgeschrieben.

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Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen. Schiedsrichter Dr. Felix Brych traf eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Der Vorwurf eines Regelverstoßes wurde durch die Vertreter von 1899 Hoffenheim noch in der Verhandlung fallengelassen“, begründet Lorenz die Entscheidung.




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