Augustin-Entscheidung: CAS spricht Leipzig Millionen zu

von Tom Dubey
1 min.
Jean-Kévin Augustin während seiner Leihe zu Leeds United @Maxppp

Leeds United weigerte sich bislang, die vereinbarte Transfersumme für Jean-Kévin Augustin an RB Leipzig zu zahlen. Vor dem internationalen Sportgerichtshof CAS wurde nun eine Entscheidung getroffen.

Leeds United muss die 20 Millionen Euro an RB Leipzig zahlen, die im Rahmen der Leihe von Jean-Kévin Augustin fällig geworden sind. Wie der internationale Sportgerichtshof CAS entschied, sind die Engländer dazu verpflichtet, die Summe an die Leipziger zu überweisen.

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Im Winter 2020 wurde der französische Angreifer für ein halbes Jahr an den damaligen Zweitligisten verliehen. Die beiden Vereine vereinbarten eine Kaufpflicht, die im Aufstiegsfall greifen sollte. Am Ende der Saison stieg Leeds zwar in die Premier League auf, weigerte sich allerdings, die geforderte Zahlung zu tätigen.

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Der Grund: Wegen der Corona-Pandemie wurde die Saison außerplanmäßig beendet, weshalb die Peacocks den Passus nicht erfüllt sahen. Auch sportlich lief es für Augustin eher dürftig: Magere drei Einsätze standen am Ende zu Buche. Dem englischen Traditionsklub war das offenbar keine 20 Millionen Euro wert.

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RB zog vor Gericht und klagte die Augustin-Millionen ein. Ein Urteil in erster Instanz wurde zugunsten der Roten Bullen entschieden, doch Leeds ging in Berufung. Das jetzige Urteil hat vorerst Bestand, auch wenn der Tabellen-15. der Premier League bereits ankündigte, dies nicht zu akzeptieren. In letzter Instanz müsste nun vor dem Schweizer Bundesgerichtshof über den Konflikt verhandelt werden.

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