Kylian Mbappé geht im Rechtsstreit mit seinem alten Verein Paris St. Germain um fehlende Gehalts- und Bonuszahlungen doch als Gewinner hervor. Eine vorgeschlagene Mediation lehnte der Angreifer ab, heute folgte dann das Urteil zugunsten des Spielers von Real Madrid. Trotzdem könnte es noch dauern, bis das Geld wirklich fließt.
Paris St. Germain kommt nun doch nicht um die ausstehenden Zahlungen an seinen ehemaligen Spieler und Posterboy Kylian Mbappé herum. Der Rechtsausschuss der französischen Ligue 1 (LFP) hat den Hauptstadtklub am heutigen Donnerstagnachmittag angewiesen, die Forderung des französischen Nationalspielers zu begleichen. Konkret geht es dabei um die Gehaltszahlungen von April bis Juni dieses Jahres und auch die Zahlung eines Loyalitätsbonus sowie einer Ethikprämie, die der Klub nach dem Bekanntwerden des Real-Wechsels aus Trotz zurückgehalten haben soll. Insgesamt beträgt der Streitwert 55 Millionen Euro.
Die Kommission empfahl den beiden Streitparteien noch am gestrigen Mittwoch, sich außergerichtlich in einem Mediationsverfahren auf eine Entschädigung des Angreifers zu einigen. Die PSG-Vertreter zeigten sich in einer öffentlichen Stellungnahme mit dem Vorschlag einverstanden, Mbappé ließ am Nachmittag jedoch über seine Anwälte mitteilen, dass er eine Mediation ablehne und weiter auf die Zahlung des vollen Betrags bestehe.
Gang vors Zivilgericht droht
Aus diesem Grund beriet sich der Rechtsausschuss noch einmal und kam zu dem Schluss, dass die Ansprüche des 25-Jährigen rechtsgültig sind und der Verein seinem damaligen Angreifer „zu Unrecht die Gehaltsbestandteile, die in der von der LFP genehmigten Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zwischen den beiden Parteien vom 21. Mai 2022 vorgesehen waren“ vorenthalten habe, wie die ‚L’Équipe‘ aus der Urteilsbegründung zitiert.
Das Liga-Gremium wies daraufhin PSG an, innerhalb einer Woche die ausstehende Summe zu begleichen. Der Klub offenbarte nun gegenüber der ‚AFP‘ die Ansicht, dass Mbappé den zivilgerichtlichen Weg gehen und das französische Arbeitsgericht anrufen müsse, um den Rechtsanspruch feststellen zu lassen. Bevor eine gerichtlich bindende Entscheidung gefällt wird, wird der Verein den geforderten Betrag wohl nicht überweisen.
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