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Ausstiegsklausel bei Favre: Grätscht Bayern den BVB ab?

von Lukas Hörster - Quelle: Sport Bild
1 min.
Lucien Favre und Thomas Tuchel sind Kandidaten beim FC Bayern @Maxppp

Dank seiner erfolgreichen Jahre bei Hertha BSC und Borussia Mönchengladbach genießt Lucien Favre einen ausgezeichneten Ruf in der Bundesliga. Bei OGC Nizza konnte er sich weiter empfehlen. Nun könnte der Schritt zurück nach Deutschland folgen.

Trainer Lucien Favre kann OGC Nizza nach Saisonende angeblich für festgeschriebene drei bis fünf Millionen Euro verlassen. Die ‚Sport Bild‘ berichtet von einer entsprechenden Ausstiegsklausel im eigentlich noch bis 2019 datierten Vertrag des Schweizers. Diese Nachricht dürfte insbesondere bei Borussia Dortmund nicht auf taube Ohren stoßen. Dort steht die Zukunft von Peter Stöger an der Seitenlinie auf der Kippe.

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Bereits im vergangenen Sommer hatte der BVB versucht, Favre in den Signal Iduna Park zu locken. Nizza legte jedoch sein Veto ein, die Schwarz-Gelben waren machtlos. Im kommenden Sommer könnten die Vorzeichen andere sein. Laut ‚RMC‘ ist Favre der Wunschkandidat der BVB-Bosse. Nizza-Präsident Jean-Pierre Rivère sagte zuletzt: „Wir wissen, dass unser Trainer in Deutschland sehr beliebt ist, und das nicht nur in Dortmund.“

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Auch der FC Bayern könnte ein potenzielles Ziel für Favre sein. Die ‚Sport Bild‘ berichtet, dass Vorstandsboss Karl-Heinz Rummenigge „große Stücke“ auf seinen ehemaligen Mitspieler aus Zeiten bei Servette Genf hält. Zudem führt das Blatt an, dass der heute 60-Jährige schon 2012 als Nachfolger für Jupp Heynckes im Gespräch war. Im kommenden Sommer gilt es mit hoher Wahrscheinlichkeit einmal mehr, den Triple-Coach zu ersetzen.

FT-Meinung

Unwahrscheinlich

Favre steht für gepflegtes Kurzpassspiel, gute Struktur und ballbesitzorientierten Fußball. Rein spielphilosophisch würde er also durchaus zu den deutschen Branchenführern passen. Allerdings gilt der Schweizer auch als mitunter unnahbar und stur – fraglich, ob er der Aufgabe beim BVB oder FCB gewachsen wäre. Auch die Existenz einer Ausstiegsklausel gilt es zu hinterfragen. Solche sind in der französischen Ligue 1 nämlich sowohl bei Spielern als auch bei Trainern verboten. Maximal könnte ein Gentlemen’s Agreement mit der Vereinsführung von OGC Nizza bestehen.

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