In Deutschland dürfen kurzfristig aus der Ukraine oder Russland verpflichtete Spieler anders als in anderen Ländern nicht in den Pflichtspielbetrieb eingreifen. Wie der DFB mitteilt, dürfen betroffene Akteure nur am Training und an Freundschaftsspielen teilnehmen.
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Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hatte die FIFA ein Sondertransferfenster eröffnet, das es Spielern aus den betroffenen Ländern ermöglichen soll, ablösefrei bis Saisonende ins Ausland zu wechseln.
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