Müller klagt erfolgreich gegen Mainz: Droht dem Fußball ein neues Bosman-Urteil?

von Tobias Feldhoff
1 min.
Heinz Müller hat erfolgreich gegen Mainz 05 geklagt @Maxppp

Torhüter Heinz Müller hat in erster Instanz erfolgreich gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Mainz 05 geklagt. Sein Vertragsende im Jahr 2014 ist demzufolge ungültig. Hat das Urteil bestand, droht dem Profifußball eine Revolution.

Bahnt sich im Profifußball etwa ein neues Bosman-Urteil an? Zur Erinnerung: 1995 hatte der belgische Fußballer Jean-Marc Bosman gegen seinen Noch-Arbeitgeber RFC Lüttich geklagt, der trotz eines auslaufenden Vertrags eine zu hoch angesetzte Ablöse gefordert hatte. Der Europäische Gerichtshof entschied damals zugunsten des Spielers, was bedeutete, dass im Anschluss alle Profifußballer nach dem Vertragsende ablösefrei wechseln dürfen.

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Das Urteil gegen den FSV Mainz 05 und zum Vorteil von Heinz Müller könnte nun womöglich ähnlich weitreichende Konsequenzen haben. Der Hintergrund: Müller hatte gegen sein Vertragsende 2014 geklagt, nachdem ihn sein Ex-Klub nur mit der zweiten Mannschaft hatte trainieren lassen, um das Arbeitspapier fristgerecht auslaufen zu lassen. Das Arbeitsgerichts in Mainz gab Müller nun Recht.

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Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des §14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags“, rechtfertigte Richterin Ruth Lippa, die das Mainzer Argument der „Branchenüblichkeit“ nicht gelten ließ.

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Welche Konsquenzen dieser Entscheid nun für den europäischen Fußball haben wird, ist schwierig abzusehen, denn den 05ern stehen weitere Rechtsmittel offen. Zunächst einmal kündigte der Klub Einspruch vor dem Landesarbeitsgericht, auch eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ist denkbar. Sollte das Urteil – wider Erwarten – Bestand haben, würden Fußballer künftig wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt. Den Klubs bliebe dann nur noch eine ordentliche Kündigung. Dieses Recht bliebe in dem Fall allerdings auch den Profis vorbehalten.

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