Köln: Todes-Klausel in Modeste-Vertrag

von Remo Schatz - Quelle: Bild
1 min.

Der 1. FC Köln hat beim Transfer von Anthony Modeste zu Tianjin Quanjian auf eine ungewöhnliche Klausel bestanden. Nach ‚Bild‘-Informationen wurde im zweijährigen Leihvertrag ein Passus verankert, der dem Bundesligisten auch dann die volle Höhe der Ablöse zusichert, wenn der französische Mittelstürmer während dieser Zeit Sportinvalide oder gar sterben würde. Der Kölner Staranwalt Stefan Seitz, der den Domstädtern beim Transfer unter die Arme griff, verankerte die Klausel.

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Da Modeste formal nur zwei Jahre ausgeliehen ist und erst im Anschluss eine Kaufpflicht besteht, die Chinesen aber bereits die volle Ablösesumme überwiesen haben, könnte Tianjin im Fall der Fälle die Summe zurückfordern. Dank der Klausel können die Kölner aber sicher sein, dass sie die 35,7 Millionen Euro in jedem Fall behalten dürfen. Auch wenn der Vertragszusatz durch die Chinesen ohne Diskussionen angenommen wurde, stellt Manager Jörg Schmadtke klar, dass es „einer der kompliziertesten Transfers meines Berufslebens“ war.

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