RB Leipzig steht nach eigener Auffassung noch eine Ablösezahlung für Stürmer Jean-Kévin Augustin von Leeds United zu. Die FIFA teilt diese Auffassung in erster Instanz. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.
Wichtiger Etappensieg für RB Leipzig im Ablösestreit um Jean-Kévin Augustin: Der Fußball-Weltverband FIFA hat dem Bundesliga-Vizemeister in erster Instanz Recht gegeben. Bleibt der Entscheid rechtskräftig, muss der Premier League-Vertreter Leeds United 21 Millionen Euro Ablöse für den französischen Stürmer an RB nachzahlen.
Die Engländer hatten im Januar 2020 eine Augustin-Leihe mit Leipzig geschlossen. Der entsprechende Leihvertrag sah eine Kaufpflicht mit einer fixen Ablöse von 21 Millionen Euro für den Fall vor, dass Leeds den Aufstieg in die Premier League schafft.
Corona sorgt für Ungereimtheiten
Dies trat zum Ende der Saison 2019/20 ein, doch der Inselklub verweigerte die Zahlung für Augustin. Begründung: Durch die Pandemie verschob sich das Saisonende mitsamt der sportlichen Entscheidungen auf Juli 2020, die Kaufpflicht war aber bereits im Juni erloschen. Leeds sah somit keinen Grund mehr, dem nachzukommen.
Leipzig klagte dagegen und kann sich nun große Hoffnung machen, die Augustin-Ablöse mit Verspätung einzustreichen. „Wir sind froh, dass die FIFA in erster Instanz unsere Rechtsauffassung bestätigt“, so der Kaufmännische Leiter Florian Scholz.
Im Verfahren gegen Leeds United FC betreffend den Transfer von Jean-Kévin #Augustin hat #RBLeipzig in erster Instanz eine positive Entscheidung der FIFA erhalten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Begründung steht noch aus. pic.twitter.com/yb07hRMO6k
— Die Roten Bullen (@DieRotenBullen) June 8, 2021
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