Endgültiges Urteil: Bochum werden Punkte zugesprochen

Viereinhalb Monate nach dem Feuerzeugwurf aus dem Spiel Union Berlin gegen den VfL Bochum (1:1) ist die endgültige Entscheidung gefallen. Wie der DFB offiziell verkündet, hat das Ständige Schiedsgericht die bisherigen Urteile zum Fall bestätigt und die Berufungen der Köpenicker sowie von Holstein Kiel und dem FC St. Pauli für unzulässig erklärt. „Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist frei von Rechtsfehlern und beruht auf den Vorgaben der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Das Spiel wurde nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt, aber die beteiligten Mannschaften haben einvernehmlich auf das Erzielen weiterer Tore verzichtet. Deshalb hat das Schiedsgericht diesen Fall als faktischen Spielabbruch gewertet und dem förmlichen Spielabbruch durch einen Schiedsrichter gleichgestellt“, lässt sich der Schiedsgerichtsvorsitzende Udo Steiner zitieren.
Die Bundesligapartie des 14. Spieltags war nach dem Wurf eines Feuerzeugs aus dem Union-Block auf VfL-Keeper Patrick Drewes (31) lange unterbrochen und im Nachgang mit 2:0 für die Bochumer gewertet worden. Für den Ruhrgebietsklub könnten die drei Punkte überlebenswichtig sein. Drei Spieltage vor Saisonende hat Bochum als Tabellenletzter vier Zähler Rückstand auf den Relegationsplatz. Union hat als Dreizehnter den Klassenerhalt dagegen schon sicher.
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