Am heutigen Mittwoch erhält Lucien Favre gegen den FC Barcelona eine neuerliche Chance. Sollte das Spiel in die Hose gehen, würde eine Entlassung wieder ein Stück näherrücken. Für den Fall der Fälle hat man sich beim BVB finanziell abgesichert.
Borussia Dortmund hat in den Vertrag von Lucien Favre offenbar eine Trennungsklausel eingebunden. Wie die ‚Bild‘ berichtet, wurde bei der Verlängerung im Juni vereinbart, dass die Schwarz-Gelben im Fall einer Entlassung 2,8 Millionen Euro an den 62-Jährigen bezahlen müssen.
Bei noch 19 Monaten Restlaufzeit (bis 2021) wäre dies eine deutliche Ersparnis im Vergleich zu den 3,8 Millionen Euro Jahresgehalt, die man Favre andernfalls noch auszahlen müsste. Rundgerechnet käme man auf einen Gesamtbetrag von 5,6 Millionen, die dem Schweizer zustünde.
Ob die Dortmunder von der Klausel Gebrauch machen – sollten sich die Wege denn tatsächlich trennen – ist dennoch fraglich. Eine andere Variante wäre, die Gehaltszahlungen fortlaufen zu lassen und darauf zu hoffen, dass Favre bei einem neuen Klub unterkommt.
Favre auf Bewährung
Momentan gelten ohnehin noch die Worte, die Hans-Joachim Watzke auf der Hauptversammlung für die Aktionäre am Montag wählte: „Lucien Favre hat unser volles Vertrauen. Es stand überhaupt nicht zur Diskussion, uns aktuell vom Trainer zu trennen.“
Klar ist aber auch: Beim BVB erwartet man eine zeitnahe Trendwende. Schließlich hinkt Favres Team seit mehreren Wochen den eigenen Ansprüchen meilenweit hinterher. Die bislang letzte überzeugende Leistung über 90 Minuten lieferte das Team ausgerechnet im Hinspiel gegen Barça (0:0) – und das fand Mitte September statt.
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