Doch keine Sperre: City-Einspruch stattgegeben

von Georg Kreul - Quelle: tas-cas.org
1 min.
Pep Guardiola steht seit 2016 bei Manchester City an der Seitenlinie @Maxppp

Im Februar wurde Manchester City wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Financial Fairplay zu einer zweijährigen Europapokal-Sperre belegt. Die Skyblues legten vor dem internationalen Sportgerichtshof Einspruch ein. Nun gibt der CAS sein Urteil bekannt.

Manchester City kann aufatmen. Der internationale Sportgerichtshof CAS hat dem Einspruch der Skyblues gegen den zweijährigen Ausschluss für den Europapokal stattgegeben. Damit kann das Team von Pep Guardiola an der kommenden Champions League-Saison teilnehmen.

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„Manchester City FC verschleierte die Eigenkapitalfinanzierung nicht als Sponsorenbeiträge, versäumte aber die Zusammenarbeit mit den Behörden der UEFA. In Anbetracht der finanziellen Ressourcen des MCFC und der Missachtung dieses Prinzips durch den MCFC befand das CAS-Panel jedoch, dass gegen den MCFC eine beträchtliche Geldbuße verhängt werden sollte“, heißt es in der Urteilsverkündung.

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Im Februar wurde City im Zuge des damaligen Urteils zu einer Strafzahlung von 30 Millionen Euro verurteilt. Diese wird nun auf zehn Millionen Euro reduziert. Zwischen 2012 und 2016 sollen die Skyblues Sponsoreneinkünfte weit über dem üblichen Marktwert bewertet haben. Zahlungen wurden als Sponsoren-Einnahmen aus Abu Dhabi deklariert, sollen aber von Klubbesitzer Scheich Mansour gezahlt worden sein.

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Letztlich habe es laut dem CAS jedoch nicht genügend Beweise gegeben, um die ursprüngliche Urteilsverkündung aufrecht zu erhalten. Zudem sei ein Großteil der angeblichen Verstöße laut UEFA-Reglement nach fünf Jahren verjährt.

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