Ausstiegsklausel: Malli für Mainz nicht zu halten

von Lukas Heimbach
1 min.
Aus dem Mainzer Spiel nicht wegzudenken: Yunus Malli @Maxppp

Yunus Malli wird seinen Vertrag bei Mainz 05 wohl kein weiteres Mal verlängern. Für eine festgeschriebene Ablöse kann er die Rheinhessen im Sommer verlassen, womöglich sogar schon im Winter.

Nach einer bockstarken Hinrunde und acht Treffern stand Yunus Malli vergangenen Winter kurz vor dem Wechsel zu Borussia Dortmund. Für festgeschriebene neun Millionen Euro hätte der BVB den offensiven Mittelfeldspieler verpflichten können, verzichtete aber letztlich doch. „Ich wusste, dass das Dortmunder Interesse nur im Winter gilt. Da hat es leider nicht geklappt“, trauert der türkische Nationalspieler dem geplatzten Wechsel rückblickend nach.

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Gleich acht Neue holte die Borussia im Sommer. Spätestens da war das Thema Dortmund für Malli passé. Auch das kolportierte Interesse des FC Schalke 04 konkretisierte sich nicht. Der 24-Jährige blieb in Mainz – ohne zu meckern. Dass er durchaus das Potenzial für höhere Aufgaben hat, stellt Malli in dieser Saison wieder unter Beweis.

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Ausstiegsklausel gilt weiter

In allen 16 Partien der Rheinhessen stand der in Kassel geborene Mittelfeldspieler in der Startelf. Sieben Tore und vier Vorlagen sammelte er dabei, ist aus dem Spiel von Trainer Martin Schmidt nicht wegzudenken. Und doch muss sich Mainz mit dem Gedanken anfreunden, dass sich Malli auf dem Sprung befindet. Denn nach Informationen des ‚kicker‘ ist eine Verlängerung des bis 2018 datierten Vertrags so gut wie ausgeschlossen.

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Schon jetzt stoße Malli an die Gehaltsobergrenze der 05er. Würde er ein weiteres Mal unterschreiben, wäre das Gehaltsgefüge des Kaders gesprengt. Auch deshalb, vor allem aber aufgrund der Ausstiegsklausel, die im kommenden Sommer gilt, wirkt ein Abschied vorprogrammiert. Der ‚kicker‘ beziffert die festgeschriebene Summe auf neun, die ‚Sport Bild‘ auf zehn Millionen Euro. Unklar ist, ob diese auch im Winter gültig ist. Interesse bekundete im Sommer vor allem Tottenham Hotspur, für das die Klausel keine Hürde darstellen dürfte.

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