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Keine Ablöse für Eberl – darf die Borussia auf einen Bayern-Star hoffen?

von Tobias Feldhoff - Quelle: Bild
1 min.
Wer hat Angst vor dem BVB? Karl-Heinz Rummenigge nicht @Maxppp

Eine Ablöse will der FC Bayern für Max Eberl aus Prinzip nicht bezahlen. Dafür kann sich die Borussia womöglich Hoffnung auf einen Spieler aus dem Starensemble der Münchner machen. Zwei neue Namen werden ins Spiel gebracht.

Der FC Bayern hat seine Prinzipien. Unter anderem zählt dazu, keine Youngsters mehr direkt aus Südamerika zu verpflichten. Zudem – das machte Karl-Heinz Rummenigge am Wochenende bei ‚Sky‘ deutlich – wolle man für den neuen Sportdirektor keine Ablöse bezahlen. „Wenn ich mit der Idee zum Aufsichtsrat gehen würde, würden die mich für verrückt erklären“, so der Vorstandsboss.

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Klar ist aber auch: Den Wunschkandidaten Max Eberl bekommt man nicht für einen feuchten Händedruck. Denn mit Blick auf den bis 2020 datierten Vertrag hält Borussia Mönchengladbach alle Trümpfe in der Hand. Es könnte also tatsächlich auf einen Tausch hinauslaufen. Die bislang gehandelten Youngsters Niklas Dorsch und Fabian Benko dürften die Fohlen allerdings kaum zufriedenstellen.

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Stattdessen könnte der Borussia ein Neuzugang winken, der im Starensemble der Bayern einen festen Platz hat. Die ‚Bild‘ bringt am heutigen Montag Juan Bernat und Renato Sanches ins Spiel. Beide sind mit ihrer Situation in München nicht zufrieden. Vor allem Linksverteidiger Bernat könnte im Sommer auf einen Vereinswechsel drängen, sollte sich für ihn nichts ändern.

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Sanches hingegen käme höchstens für ein Leihgeschäft in Frage – ganz abgesehen davon, dass sich die Gladbacher den Unterhalt des Supertalents ohnehin nicht dauerhaft leisten können.

FT-Meinung

Plausibel

Ein Szenario, in dem die Bayern einen Spieler gegen Eberl tauschen, ist theoretisch vorstellbar. Aber genauso wenig ist auszuschließen, dass die Münchner mit ihren Prinzipien bezüglich Ablöse für einen Sportdirektor brechen. Schließlich weichten Rummenigge und Co. einst schon die Regel auf, dass Spieler über 30 prinzipiell nur ein Jahr verlängern dürfen.

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