Klausel-Wirrwarr um Courtois – UEFA lenkt ein

von Lukas Heimbach
1 min.

Nach dem Champions League-Halbfinale wurde bekannt, dass der FC Chelsea im Leihvertrag von Thibaut Courtois eine Klausel eingebaut hat. Der an Atlético Madrid ausgeliehene Keeper darf demnach nicht in einem Pflichtspiel auf europäischer Ebene gegen die ‚Blues‘ spielen – prophetische Züge im Chelsea-Management. Drei Millionen Euro müssten die ‚Rojiblancos‘ zahlen, wenn sie den Belgier dennoch einsetzen möchten. Nun haben die Kugeln der Königsklasse gesprochen und tatsächlich empfängt Atlético Madrid im Hinspiel den FC Chelsea.

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Die UEFA lenkte nun ein: „Die UEFA Champions League und die UEFA Disciplinary Regulations enthalten klare Vorschriften, die es jedem Klub streng verbieten, einen Einfluss auf die Spieler, die ein anderer Klub aufstellen könnte, auszuüben oder das zu versuchen. Daraus folgt, dass jede Bestimmung in einem privaten Vertrag zwischen zwei Vereinen, die in so einer Weise funktionieren, soweit es die UEFA betrifft, null und nichtig und nicht durchsetzbar ist. Jedweder Versuch, so eine Bestimmung durchzusetzen, wäre eine klare Verletzung der Richtlinien der UEFA und der Champions League und wird entsprechend sanktioniert.“ Entsprechend darf sich Atlético freuen und Chelsea könnte am eigenen Keeper scheitern.




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